Montuerzimmer Mannheim Ludwigshafen

 

AGB

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zurErfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Das Zimmer ist entsprechend §535 Absatz 2 BGB am Tag der Anreise in bar zu bezahlen. Wird eine Zimmerreservierung verlängert und der Gast erscheint nicht, wird eine komplette Woche in Rechnung gestellt. 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 45% des Übernachtungspreises.

5. Zahlungsbedingungen: Die telefonisch abgemachten und schriftlich bestätigten Preise sind verbindlich. Die Preise verstehen sich pro Person und Nacht.

6. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

6. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

7. Reklamationen Der Gast verpflichtet sich, an die im Haus ausgehängte Hausordnung zu halten. Bei Verstoß hat der Vermieter das Recht, den Vermietungsvertrag per sofort aufzuheben. Wird im Haus geraucht fällt eine Ozonreinigung von 100€ an. 

8. Haftung Der Mieter haftet für alle Schäden die durch Ihn selbst verursacht werden. Das selbe gilt auch für Flecken an Bettwäsche, Wänden oder Böden. Der Mieter ist verpflichtet entstandene Schäden dem Vermieter sofort zu melden. Eine Abnahme des Zimmers bzw. Apartments erfolgt bei Auszug durch den Vermieter. 

9. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.